Brandwarnanlagen
Frühzeitige Branderkennung für Einrichtungen ohne BMA-Pflicht – wir beraten, planen und realisieren Ihre BWA
Die drahtlose Brandwarnanlage (BWA):
Flexible und zuverlässige Kommunikation zwischen Meldern, Sirenen und Zentrale – ideal für Kindergärten, Schulen, Wohnheime und kleinere Gewerbebetriebe
Durch die Zusammenarbeit mit einem direkten Hersteller für Brandwarnanlagen nach DIN 0826-2, bieten wir unseren Kunden nun ein weiteres zuverlässiges Produkt an.
- Frühzeitige Branddetektion
- Lösungen für verschiedene Objekte
- Beratung vor Ort am Objekt, professionelle Installation durch Fachbetrieb
- Funk-Hybrid Lösung im Anlagentechnischen Brandschutz
BWA verstehen & richtig einsetzen – Brandschutz mit Augenmaß
Brandwarnanlagen (BWA) als solche sind bauordnungsrechtlich nicht gefordert. Ihre Verwendung kann jedoch zur Erreichung eines angemessenen Brandschutzes aus praktischen Gründen geboten sein. Die Schutzfunktion von BWA besteht darin, Brände bereits in der Entstehungsphase des Brandes zu erkennen und zusätzliche Möglichkeiten einer effektiven Räumung zu unterstützen. Zunächst sollen die Menschen in dem Objekt gewarnt werden, das durch die installierten Rauchmelder als Teil der BWA überwacht wird. Die BWA kann in baulichen Anlagen sinnvoll sein, die nicht über eine Brandmeldeanlage (BMA) verfügen müssen, in denen aber dennoch Menschen mit eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit untergebracht sind (z. B. Kindertagesstätten). Der Einsatz einer BWA kommt jedoch nur in Betracht, sofern die für die bauliche Anlage einschlägigen Vorgaben in dem jeweiligen Bundesland keine strengeren oder andere Anforderungen stellen. Brandwarnanlagen müssen durch eine Fachfirma geplant, installiert und instandgehalten werden.
BWA richtig umgesetzt: Technik, Normen und Zertifizierungen im Überblick
Die Auslösung der Warnsignale bei einer BWA erfolgt durch automatische Melder oder Handfeuermelder. Die Brandwarnung selbst erfolgt in der Regel durch akustische und ggf. zusätzliche optische Signalgeber. Die ausgesuchten Komponenten müssen der DIN EN 54-Reihe entsprechen und danach zertifiziert sein. Als Verwendbarkeitsnachweis von Produkten, für die es harmonisierte Normen gibt, müssen bei bauordnungsrechtlicher Forderung entsprechende Leistungserklärungen vorliegen. Die Brandwarnzentrale selbst und ihre Energieversorgung muss nach DIN EN 54-2 und DIN EN 54-4 zertifiziert sein.
Planung, Projektierung nach DIN VDE V 0826-2
Gemäß der DIN VDE V 0826-2 liegt der Anwendungsschwerpunkt für Brandwarnanlagen bei Kindertagesstätten, Heimen, Beherbergungsstätten mit bis zu 60 Betten und Bauten mit Sonderregelungen, die keine Aussagen zur Branderkennung enthalten. Hier können Brandwarnanlagen nur dann zur Anwendung kommen, wenn keine Aufschaltung zur Feuerwehr bauordnungsrechtlich gefordert ist. Das Schutzziel ist anwesende Personen frühzeitig vor Brandrauch und Bränden zu warnen. Zusätzlich kann eine BWA über eine interne Weiterleitung an geschulte Räumungshelfer und/oder weitere hausinterne Stellen (z. B. Pförtner, Pflegestation, Betreuerzimmer, etc.) verfügen. Obgleich die interne Weiterleitung an die Feuerwehr nicht den Bestimmungen entspricht, ist es möglich, eine hilfeleistende Stelle über eine erkannte Brandgefahr zu informieren. Diese können sog. Notruf- oder Serviceleitstellen sein. Dabei ist jedoch in einem Maßnahmenplan festzulegen, wie im Falle einer Meldung vorzugehen ist. Brandwarnanlagen können sowohl als verdrahtete als auch als funkbasierte Lösung realisiert werden. An die Übertragungswege der vernetzbaren Komponenten gelten dabei die Anforderungen nach DIN EN 54- 2 bei verkabelten und nach DIN EN 54-25 bei funkbasierten Lösungen. Diese müssen zwingend störungsfrei gehalten werden.
Montage
Die Grundlage der Montage einer BWA ist das Brandschutzkonzept, eine Baugenehmigung und Gebäudepläne des betreffenden Projekts. Die Montage muss eine Fachfirma durchführen. Es gelten die örtlichen Installationsvorschriften. Für alle Komponenten einer BWA sind die Montagehinweise des Herstellers zu beachten. BWA sind nur für die Verwendung in Innenräumen geeignet.
Prüfung / Inbetriebnahme
Das Inbetriebsetzen der installierten BWA setzt grundsätzlich die vollständige und Mängel freie Montage aller Bestandteile einschließlich der Installation des Leitungsnetzes voraus. Vor dem Inbetriebsetzen der BWA ist eine Kontrolle der Installation sowie der Gerätekonfiguration auf Übereinstimmung mit den endgültigen Ausführungsunterlagen vorzunehmen. Diese sind: Anlagebeschreibung mit Auflistung der Anlageteile, Betriebsbuch, Bedienungsanleitung, Zugangsmittel (z. B. Passwörter, Schlüssel), wenn verwendet, Ausführungsunterlagen (z. B. Installationspläne) Meldegruppenverzeichnis, Instanthaltungsunterlagen. Danach erfolgt das Inbetriebsetzen der BWA nach Herstellerangaben unter Berücksichtigung der in den Ausführungsunterlagen geforderten Funktionalitäten. Beim Inbetriebsetzen müssen alle Bestandteile der Anlage erfasst werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Nennkapazität der nicht ausfallgefährdeten Energiequelle mindestens der errechneten Kapazität entspricht und den Ausfall der ausfallgefährdeten Energiequelle berücksichtigt. Erstellung eins Abnahmeprotokolls über die Prüfung, erfolgreiche Ergebnisse und gegebenenfalls Mängel mit Datum und Unterschrift der für die Prüfung Verantwortlichen und Beteiligten. Bei der Übergabe von BWA an den Betreiber ist das Abnahmeprotokoll auszuhändigen. Der Betreiber oder die von ihm beauftragten Personen werden von der Fachfirma in Betrieb und Bedienung der BWA eingewiesen.
Instandhaltung
Die Instandhaltung der BWA muss durch eine Fachfirma erfolgen. Inspektion und Wartung sind mindestens einmal jährlich durchzuführen Die automatischen Rauchmelder sind nach Herstellerangaben auszutauschen, spätestens jedoch nach einer Einsatzzeit von acht Jahren. Die Instandhaltung gliedert sich in die Tätigkeitsfelder Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Die termin- und fachgerechte Durchführung dieser Arbeiten muss zwischen Betreiber und Instandhalter geregelt werden. Die Inspektion umfasst alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes, einschließlich der Bestimmung der Ursachen verstärkter Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung. Die Wartung dient zum Erhalt der Funktionsbereitschaft durch rechtzeitigen Austausch von Verschleiß oder Verbrauchsteilen, bzw. Reinigungstätigkeiten, soweit erforderlich. Hierzu sind die Herstellerangaben zu beachten, soweit vorhanden. Instandsetzungsarbeiten bei Störungen oder Ausfall der Anlage, oder von Anlageteilen müssen so durchgeführt werden, dass die Zeit der Funktionsunterbrechung an Geräten oder Anlageteilen so kurz wie möglich gehalten wird. Nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten muss an den Geräten und Anlageteilen, deren Funktion gestört war, eine Funktionsprüfung durchgeführt und dokumentiert werden.
Instandhaltungs-Checkliste
Informieren Sie vor den Instandhaltungsarbeiten alle anwesenden Personen und rufen Sie die Zentralstation an, dass eine Prüfung durchgeführt wird. Überprüfen der BWA auf sichtbare Schäden und Festigkeit Überprüfen aller Melder und Signalgeber auf Unversehrtheit und Verschmutzungen Beachten Sie bei batteriebetriebenen Geräten den Wechsel der Batterien nach Herstellerangaben, Testen aller Handfeuermelder und automatischer Melder mit Überprüfung der Zentralen Anzeigen, Prüfung aller Signalgeber, Simulation einer Störung mit Überprüfung der Zentralen Anzeigen, Dokumentation der Arbeit im Betriebsbuch.

Systemaufbau einer normgerechten Brandwarnanlage (BWA)
Alle Komponenten – von der Detektion bis zur Warnung – basieren auf der DIN EN 54-Reihe und sorgen für zuverlässigen Schutz in sensiblen Bereichen.
Wir beraten Sie gern zum Thema Brandwarnanlage
Planung und Projektierung
- Begehungen
- Planung und Projektierung
- Abstimmung mit den künftigen Betreibern, Sachverständigen etc.
Realisierung und Instandhaltung
- Montage / Installation
- Inbetriebnahme AFTER SALES SERVICE/ QUALIFIKATION
- Abnahme vor Ort, Abstimmung mit Betreiber, Sachverständigen, Feuerwehr
- Dokumentation, Projektübergabe
After Sales Service / Qulifikation
- Durchführung Wartung
- 24h Servicehotline
- Qualifizierung und Schulung der Elektriker, Installateure und Errichter