Brandschutzordnung Teil C

Anleitungen und Richtlinien für Brandschutzverantwortliche

Brandschutzordnung Teil C: Schlüsselinformationen für Sicherheitsbeauftragte 

Die Brandschutzordnung Teil C bildet einen entscheidenden Bestandteil der Sicherheitsvorschriften in jedem Unternehmen und wird durch die DIN 14096, Abschnitt 8, reguliert. Diese Vorschriften legen genau fest, welche Anforderungen an Format, Inhalt und Lesbarkeit der Brandschutzordnung Teil C zu erfüllen sind.

Die Ausgabe der Brandschutzordnung Teil C erfolgt ausschließlich in Papierform und muss den Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben – wie der Geschäftsführung, Brandschutzbeauftragten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit – zugänglich gemacht werden. Dabei sind die zulässigen Formate DIN A4, A5 und A6. Für Pläne und Zeichnungen kann ergänzend das Format A3 verwendet werden. Im Gegensatz zu den Teilen A und B sind für Teil C keine mehrsprachigen Texte vorgesehen. 

Inhaltsübersicht der Brandschutzordnung Teil C:

  • Deckblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Brandverhütung
  • Meldung und Alarmierungsablauf
  • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
  • Löschmaßnahmen
  • Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr
  • Nachsorge
  • Anhang

Brandschutzordnung Teil C

Diese Informationen sind speziell für diejenigen konzipiert, die im Ernstfall in Ihrem Unternehmen die Verantwortung tragen. Sie bieten klare Anweisungen und detaillierte Verfahrensweisen, um im Brandfall effektiv zu agieren und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

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